Strom und Energie zu sparen hat in diesem Jahr neue Bedeutung gewonnen während die Angst vor dem Winter in der Bevölkerung wächst. Doch was können und müssen Unternehmen und Privatpersonen nun beachten, was ist eigentlich die zungenbrecherische Kurzfristenergieversorgungssicherungs-maßnahmenverordnung und welche Maßnahmen hat der Bund verabschiedet, um uns durch den Winter zu bringen?
Energie sparen: Hintergründe zu den Maßnahmen und Verordnungen 2022
Die Sorge um die Energiepreise steigt und Sparen ist in aller Munde, während der Blick weiterhin auf Russland und die Ukraine gerichtet ist, Kosten steigen und COVID-19 drohend auf ein Comeback wartet.
Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar 2022, hat sich die Lage in Europa nur noch verschärft. Nach zahlreichen wirtschaftlichen Rückschlägen, ausgelöst durch die immer noch andauernde COVID-19 Pandemie, sieht sich Deutschland, ebenso wie zahlreiche andere europäische Länder, seit Beginn diesen Jahres in seiner Abhängigkeit von russischem Erdgas politisch unter Druck gesetzt und möchten diesem Verhältnis nun schnellstmöglich entkommen.
Doch was tun, wenn die Sorge um die Gasspeicher genauso rasant ansteigt wie die Energieversorgungskosten im Land? Welche Maßnahmen können Bürger*innen und Politik gemeinsam ergreifen, um nicht nur passiv auf “ein bisschen Glück mit dem Wetter” zu hoffen?
Inhalt
1. EnSikuMaV: Kurzfristige Maßnahmen
2. EnSimiMaV: Mittelfristige Maßnahmen

Auftritt: Die Energieeinsparverordnungen 2022
Nachdem bereits im März, nur wenige Wochen nach Beginn des russischen Angriffs, die Frühwarnstufe über die Versorgungsmaßnahmen ausgerufen wurde, befindet sich Deutschland seit Juni in der Alarmstufe.
Im August wurden deshalb vom Bundeskabinett zwei neue Verordnungen zum Herbst verabschiedet, die Einsparungen bewirken sollen und außerdem das Ziel verfolgen, russischer Abhängigkeit zu entkommen.
Hierbei handelt es sich um zwei Entwürfe, die einerseits kurzfristige und andererseits mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung diktieren und sowohl Unternehmen, kulturelle Institutionen als auch Privatpersonen betreffen:
- Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), gültig ab dem 1. September 2022
- Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSmiMaV), gültig ab dem 1. Oktober 2022

1. Kurzfristige Maßnahmen: EnSikuMaV
Die EnSikuMaV beschreibt Kurzfristmaßnahmen, die von September an 6 Monate gültig sind und Unternehmen dazu anhalten, Gas zu sparen und ihren Stromverbrauch zu senken. Um diese Ziele zu erreichen, erreicht die Verordnung u.a.
- dass Mieter*innen die vertraglich vorgesehene Mindesttemperatur in Gebäuden unterschreiten dürfen.
- dass private Schwimmbäder nicht mehr über Gas und Strom aus dem Stromnetz beheizt werden dürfen.
- ein Verbot für das Dauerhafte Offenhalten von Ladenaußentüren im Einzelhandel.
- dass Durchgangsräume und selten genutzte Räume in öffentlichen Gebäuden nicht mehr beheizt werden.
- eine Absenkung der Mindesttemperatur in Büros von 19 auf 20 Grad.
- ein Verbot für die Außenbeleuchtung von Gebäude und Denkmälern.
- dass beleuchtete Werbeanlagen zwischen 22 Uhr und 16 Uhr ausgeschaltet sein müssen.
Selbstverständlich gibt es für viele dieser Regeln auch Ausnahmen, die vor allem Stätten betreffen, in denen sich vulnerable Bevölkerungsgruppen aufhalten. So dürfen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten oder Schulen weiterhin Durchgangsräume beheizen oder Heißwasser zur Verfügung stellen, und die Mindesttemperatur von 20 Grad nicht unterschreiten. Außenbeleuchtungen und Werbeanlagen, die außerdem zur Sicherheit durch öffentliche Beleuchtung dienen, wie zum Beispiel an Bushaltestellen, werden außerdem weiterhin in Betrieb bleiben.
2. Wie geht es weiter? Die zwei Jahres Strategie der EnSimiMaV
Deutschland muss auf lange Sicht umdenken, Strom sparen und energieeffizienter werden. Die EnSimiMaV beschreibt erste Ansätze, die über den kommenden Winter hinausgehen und deren Umsetzung weniger imminent erfolgen kann.
Die mittelfristigen Maßnahmen legen folgende Schritte fest:
- Heizungschecks in Gebäuden mit Gasheizungen , mit dem Ziel den Energieverbrauch zu optimieren.
- Hydraulische Abgleiche in Gebäuden ab 1000 m2 als effektive Sparmaßnahme und zur Senkung des Gasverbrauchs.
- Unternehmen müssen Effizienzmaßnahmen durchführen und so z.B. Leuchtmittel durch LED austauschen bzw. Arbeitsabläufe energieeffizienter gestalten, wo möglich.
Mehr Details zu den beiden Maßnahmen findest du außerdem in unserem ausführlichen Leitfaden zu den Energieeinsparverordnungen.
Durch die Umsetzung der Energieeinsparverordnungen lässt sich nur ein kleiner Teil der erforderlichen Einsparungen erreichen. Nötig ist eine nationale Kraftanstrengung. Dafür braucht es ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft.