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Lexikon
Arbeitsschutzmanagement

Arbeitsschutzmanagement

Was ist Arbeitsschutzmanagement?

Das Arbeitsschutzmanagement (auch Arbeitssicherheitsmanagement) befasst sich mit der Organisation aller Bereiche des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Arbeitsstätten. Managen umfasst ganz allgemein das Ausrichten, Planen, Steuern, Initiieren, Kontrollieren und kontinuierliche Verbessern von Strukturen, Prozessen und Tätigkeiten im Unternehmen.

Unternehmen sind nicht explizit, sondern nur indirekt zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems verpflichtet. Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes muss der/die Arbeitgeber*in zur Sicherstellung eines wirksamen Arbeitsschutzes, eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation und die erforderlichen Mittel bereitstellen.

Der/Die Arbeitgeber*in hat zudem Vorkehrungen zu treffen, dass die Arbeitschutzmaßnahmen bei jeder Tätigkeit und im Rahmen der Umternehmensstrukturen befolgt werden und die Beschäftigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen können.

Ziel des Arbeitsschutzmanagements

Das Arbeitschutzmanagement zielt darauf ab, die innerbetrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Gesundheitsförderung im besten Sinne und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu managen.

Ziel des Arbeitschutzmanagements sollte es sein, Unternehmen so zu führen, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als unternehmerische Ziele gleichgesetzt und im Einklang mit anderen unternehmerischen Zielen stehen und in allen Unternehmensbereichen, Organisations- und Arbeitsebenen konsequent umgesetzt werden.

Was ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)?

Da die Vorschriften und Gesetze, die beim Arbeitsschutz zu beachten sind, sehr umfangreich sind, ist es ratsam ein Arbeitschutzmanagementsystem, wie zum Beispiel die ISO 45001 einzuführen. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, die vorgeschriebenen Arbeitsschutzregelungen effektiv umsetzen.

Gleichzeitig erfüllt der/die Arbeitgeber*in mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem seine Pflichten zur Dokumentation und kann mit dessen Hilfe nachweisen, dass der Verpflichtung zur sicherheits- und gesundheitsgerechten Organisation des Unternehmens und der Arbeitsplätze nachgekommen wird.

Die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems bedeutet Mehraufwand. Allerdings kann die Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes im Unternehmen durch ein systematisches Arbeitsschutzmanagement gesteigert werden.

Der/Die Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte/r

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt immer beim/bei der Arbeitgeber*in und den stellvertretenden Personen. In das Arbeitsschutzmanagement sollten aber immer der/die Betriebsarzt/-ärztin, die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und die Arbeitnehmervertretung mit einbezogen werden. Es ist ratsam eine/n Beauftragte/n für das Arbeitsschutzmanagement zu bestellen.

Der Arbeitgeber kann jeden internen Beschäftigten oder externen Dienstleister (Berater, Consultant, Ingenieurbüro etc.) zum/r Beauftragte/n bestellen. Zweckmäßig ist es, wenn der/die ausgewählte Beauftragte die dafür entsprechende Befähigung und Eignung besitzt.

Es kann sinnvoll sein, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit dies in Personalunion mit übernimmt, da i. d. R. von der entsprechende Befähigung und Eignung ausgegangen werden kann. Jedoch ist in diesem Fall vom Arbeitgeber zu prüfen, ob das vorhandene Zeitkontingent zur Erfüllung der Aufgaben dies noch zulässt.

Bei geeigneten Stellen kann zusätzlich ein Zertifikat über die Qualifikation als Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte/r abgelegt werden. Häufig beziehen sich diese Weiterbildungen auf den Umgang mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem.

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