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Lexikon
Sicherheitsbeauftragte*r

Sicherheitsbeauftragte*r

Was macht ein/e Sicherheitsbeauftragte*r

Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in einem Unternehmen. Generell wird das ganze Personal im Bereich Arbeitssicherheit regelmäßig geschult und trägt so auch Eigenverantwortung. Sicherheitsbeauftragte achten besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit im Unternehmen. Außerdem sind sie dafür verantwortlich, dass die festgelegten Maßnahmen zur Arbeitssicherheit im Unternehmen durch die Mitarbeiter*innen eingehalten werden.

Ihre Stellung ist jedoch anders als die der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gesetzlich gesehen sollen Sicherheitsbeauftragte lediglich die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Sie sollten stets darauf achten, dass die Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen ordnungsgemäß beachtet werden. Jedoch gibt keine gesetzlich geregelte Vorgehensweise oder eine Verpflichtung zu einzelnen Schritten.

Das Unternehmen hat nach § 22 SGB VII eine ausreichende Anzahl an Sicherheitsbeauftragten bereitzustellen und sie ordnungsgemäß mit ihren Aufgaben vertraut zu machen. Unternehmen ab 21 Mitarbeiter*innen müssen über mindestens eine/n Sicherheitsbeauftragte*n verfügen. Je angefangene 250 Arbeitnehmer*innen muss mindestens ein/e weitere/r Sicherheitsbeauftragte*r bereitgestellt werden. Wichtig ist, dass die/der Sicherheitsbeauftragte allen Mitarbeiter*innen im Unternehmen bekannt ist.

Was macht ein/eine Sicherheitsbeauftragte*r im Betrieb?

Die Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen tragen zur Verbesserung der Gesundheit und der Arbeitssicherheit bei. Sie führen beratende und vermittelnde Tätigkeiten aus und unterstützen das Team bei der Gefährdungsbeurteilung, welche Teil des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist.

Wichtig ist, dass Sicherheitsbeauftragte lediglich eine beratende Funktion einnehmen sollten, da sie keine Weisungsbefugnis haben. Sie sind Beratende ohne einer übergeordneten Funktion. Ihre Aufgabe ist es, das Unternehmen in Sicherheitsfragen zu unterstützen und verstärkt darauf zu achten, dass alle Maßnahmen eingehalten werden.

Im Folgenden werden typische Aufgaben einer/s Sicherheitsbeauftragten aufgelistet. Diese können je nach Unternehmen in ihren Inhalten, Schwerpunkten sowie Aufgabenbereichen stark variieren.

  • Sicherheitsmängel umgehend bei der entsprechenden Person melden
  • Darauf Acht geben, dass die Kollegen die vorgegebene persönliche Schutzausrüstung tragen
  • Kolleg*innen auf Fehlverhalten bezüglich der Sicherheit hinweisen
  • Als Ansprechpartner*in vor Ort fungieren, aber keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Team
  • Bei Planungen und Durchführungen von Schulungen unterstützen
  • An den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teilnehmen

Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten

Die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten ist ehrenamtlich. Dies ist für sie eine zusätzliche Aufgabe, der sie neben ihrer üblichen Tätigkeit nachgehen. Demnach gibt es keinen finanziellen Ausgleich. Alle Aufgaben erfolgen auf freiwilliger Basis, so wird sichergestellt, dass diese/r das Amt mit Begeisterung, Überzeugung und Sorgfalt ausübt.

Die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit liegt beim Unternehmen selbst. Die Sicherheitsbeauftragten können demnach nicht straf- und zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Sie haben lediglich die Verantwortung, die Aufgaben moralisch ernst zu nehmen, verantwortungsbewusst zu handeln und ein Vorbild für die Kolleg*innen zu sein.

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